Wir unterscheiden zwischen zwei Bewohner*innengruppen:
Dauerbewohner*innen
Unterbringung für die Dauer der Ausbildung / Schule
Wohndauer ab drei Monaten
Für junge Menschen in
- dualer Ausbildung
- oder schulischer Ausbildung (z. B. zum Kranken- oder Altenpfleger, weiterführende
(Fach-)Schulen wie FOS, BOS, Fach-, Techniker- oder Meisterschule)
- oder bei Teilnahme an offiziell anerkannten und geförderten berufsvorbereitenden Maßnahmen wie beispielsweise BVJ etc.
Das Jugendwohnen im Kolpinghaus Augsburg ist eine sozialpädagogisch begleitete Wohnform nach §13,3 SGB VIII. Was wir NICHT bieten können ist eine „normale“ Mietwohnung oder eine vollstationäre Unterbringung/betreutes Wohnen.
Wenn Sie Interesse an einem Zimmer haben, können Sie sich hier bewerben.
Kurzzeitbewohner*innen
Unterbringung während der Blockschule / überbetrieblichen Schulungen
Wohndauer unter drei Monaten
Für Auszubildende
- die in Augsburg die Blockschule besuchen,
- an Kursen bei der Handwerkskammer teilnehmen,
- überbetriebliche Schulungen der Innungen besuchen,
- oder ein Praktium im Rahmen Ihrer Ausbildung absolvieren.
Hier finden Sie die Anmeldung für Kurzzeitbewohner*innen.
Gruppen und Privatpersonen
Individuelles Angebot auf Anfrage